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Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) sind ein Mittel, um von der Entlassung vorgesehen Arbeitnehmer eines Unternehmens vor dem direkten "Gang" in die Arbeitslosigkeit zu bewahren.

Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften werden neuer Arbeitgeber der nicht mehr weiter zu beschäftigenden Arbeitnehmer.
Sie sind in der Regel Transfergesellschaften, die die Arbeitnehmer qualifiziert und vermittelt.
Die BQG ist meist ein eigenständiger Rechtsträger in Form einer GmbH.

Als Finanzierungsquellen einer BQG dienen vor allem Mittel, die von der Bundesagentur für Arbeit und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ausgereicht werden. Zur Errichtung einer BQG haben der Verwalter und der Betriebsrat einen Interessenausgleich vorzunehmen und einen Sozialplan zu erstellen, §§ 111 ff. BetrVG, §§ 121 ff. InsO.

Die Beschäftigten der BQG erhalten ca.80 Prozent des bisherigen Nettolohns. Sie können darüberhinaus sich durch Bewerbertrainings, Fortbildungen und Umschulungen fit machen für den Arbeitsmarkt.

Je nach Familienstand übernimmt die Arbeitsagentur davon 60 bis 67 Prozent als Kurzarbeitergeld. Für die Differenz sowie die Sozialversicherungsbeiträge und Zuschüsse für die Qualifizierung muss der alte Arbeitgeber aufkommen.
Die BQGs existieren in der Regel für ein Jahr.
Diejenigen Arbeitnehmer, die keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, müssen den Weg in der Arbeitslosigkeit gehen. .

Für eine Übergangszeit bieten daher die BQGs mehr Geld und Hilfestellung als die Agenturen für Arbeit.

Marktführer in Deutschland für BQGs ist die Firma Mypegasus.




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