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Insolvenzrecht A bis Z
Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung wird nach einer Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs mit Gefängnis bestraft, wenn Steuern in Millionenhöhe hinterzogen werden. Bei einem Steuerschaden von mehr als 50.000 Euro ist Haft möglich, bei über 100.000 Euro Steuerschaden ist Haft "in der Regel unerläßlich". BGH 1 STR 416/08.

14.08.2023 Steuerhinterziehung; unerlaubte Handlung? Restschuldbefreiung?Schutzgesetz?
Information 1. Keine vorsätzlich unerlaubte Handlung
Eine Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO ist keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i. S. des § 302 Nr.1 InsO.

2. Kein Schutzgesetz
§ 370 AO ist kein Schutzgesetz i. S. des § 823(2) BGB, vgl. BFH, Urteil vom 19. 8. 2008 – VII R 6/07; FG Hamburg

3. Rechtsfolge 
Wer Steuern hinterzieht, kann dennoch die Restschuldbefreiung (RSB) erhalten und von diesen Schulden befreit werden.

4. Beratung
Jeder Fall ist anders. 
Eine Rechtsberatung über den Einzelfall ist erforderlich.


Hermann Kulzer
0351/8110233
Kulzer@pkl.com
www.pkl.com 

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Verfasser: Kulzer Hermann, Fachanwalt für Insolvenzrecht, TS: Sanierung, Restrukturierung, Wirtschaftsstrafrecht

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