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Steuerhinterziehung |
Steuerhinterziehung wird nach einer Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs mit Gefängnis bestraft, wenn Steuern in Millionenhöhe hinterzogen werden. Bei einem Steuerschaden von mehr als 50.000 Euro ist Haft möglich, bei über 100.000 Euro Steuerschaden ist Haft "in der Regel unerläßlich". BGH 1 STR 416/08. |
14.08.2023 |
Steuerhinterziehung; unerlaubte Handlung? Restschuldbefreiung?Schutzgesetz? |
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1. Keine vorsätzlich unerlaubte Handlung Eine Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO ist keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i. S. des § 302 Nr.1 InsO.
2. Kein Schutzgesetz § 370 AO ist kein Schutzgesetz i. S. des § 823(2) BGB, vgl. BFH, Urteil vom 19. 8. 2008 – VII R 6/07; FG Hamburg
3. Rechtsfolge Wer Steuern hinterzieht, kann dennoch die Restschuldbefreiung (RSB) erhalten und von diesen Schulden befreit werden.
4. Beratung Jeder Fall ist anders. Eine Rechtsberatung über den Einzelfall ist erforderlich.
Hermann Kulzer 0351/8110233 Kulzer@pkl.com www.pkl.com
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Verfasser: Kulzer Hermann, Fachanwalt für Insolvenzrecht, TS: Sanierung, Restrukturierung, Wirtschaftsstrafrecht |
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