|
Steuerhinterziehung |
Steuerhinterziehung wird nach einer Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs mit Gefängnis bestraft, wenn Steuern in Millionenhöhe hinterzogen werden. Bei einem Steuerschaden von mehr als 50.000 Euro ist Haft möglich, bei über 100.000 Euro Steuerschaden ist Haft "in der Regel unerläßlich". BGH 1 STR 416/08. |
|
|