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Firmensitz |
Die Firmensitzverlagerung ins Ausland kann zu einer Auflösung und Abwicklung der Firma führen. |
17.12.2008 |
Verlegung eines Firmensitzes ins Ausland |
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Im Fall Cartesio hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 08 entschieden, dass EU-Mitgliedsstaaten die Verlegung eines Firmensitzes ins Ausland verhindern können. Die Entscheidung stellte die Erwartungen der Fachleute auf den Kopf. Erwartet wurde, dass die ausgedehnte Rechtsprechung der Luxemburger Richter zur Niederlassungsfreiheit sich auch auf den nun entschiedenen Wegzug einer Firma in Ausland erstreckt.
Im entschiedenen Fall hatte ein ungarisches Gericht die Löschung eines dortigen Unternehmens aus dem Handelsregister verfügt, nachdem es nach Italien zog. Der EuGH entschied, dass nur bei einer Umwandlung der Firma in eine Firma italienischen Rechts, sie ihre Auflösung und Abwicklung im Herkunftsland hätte verhindern können.
EuGH AZ C-216/06 Die Pressemitteilung finden Sie hier: |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht |
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