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Anfechtbarkeit von Absonderungsrechten aus Sicherungsübereignungsvertrag |
Leitsatz 4:
Gegenüber dem Anspruch des Inhabers einer anfechtbar erlangten Sicherheit auf Herausgabe der Sicherheit oder des vom Konkursverwalter eingezogenen Verwertungserlöses kann sich der Konkursverwalter auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen (BGHZ 30, 238, 239 = NJW 1959, 1539).
Leitsatz 6:
Wird zugleich mit der Gewährung eines Kredits die Stellung einer bestimmten Sicherheit vereinbart, so ist deren Stellung kongruent.
BGH, Urteil vom 16.10.2008 IX ZR 183/06 (OLG Karlsruhe) |
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