|
Gründungsfinanzierung |
Überträgt der Gründer eines Unternehmens der finanzierenden Bank nahezu das gesamte Vermögen zur Sicherung ihrer Kredite, handelt er auch dann nicht mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn seine Hoffnung, die Gründung werde erfolgreich sein, objektiv unberechtigt ist.
Die von der Rechtsprechung für die anfechtungsfechtliche Beurteilung von Sanierungskrediten entwickelten Grundsätze sind auf die Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen nicht übertragbar.
BGH, Urteil vom 5.3.2009 IX ZR 85/07 (OLG Dresden)=
BGHZ 180, 98 = NZI 2009, 372 = ZIP 2009, 922
|
|
|