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Insolvenzrecht A bis Z
Verschmelzung
Eine Verschmelzung kann durch Aufnahme oder Neugründung erfolgen. Bei einer Aufnahme kommt es zur Vermögensübertragung auf einen bereits bestehenden Rechtsträger. Im Rahmen einer Neugründung wird das Vermögen zweier oder mehrerer Rechtsträger im Ganzen auf einen neu gegründeten Rechtsträger übertragen.


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11