insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
INSOLVENZVERSCHLEPPUNG auch ohne Insolvenzverfahren !!
Was leider viele Geschäftsführer nicht wissen oder beachten: Die Tatbestände der Insolvenzverschleppung sind auch dann erfüllt, wenn die Sanierung nach Überschreiten der dreiwöchigen Frsit schließlich doch gelingen sollte. Strafgrund der Insolvenzverschleppung ist eine abstrakte Gefährung von Gläubigerinteressen, vgl . Häcker in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Auflage 2011 § 96, Rdrn.20. Für Fragen zum Risikomanagent und zur Insolvenzverschleppung beraten wir gerne.


zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11