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INSOLVENZVERSCHLEPPUNG auch ohne Insolvenzverfahren !! |
Was leider viele Geschäftsführer nicht wissen oder beachten:
Die Tatbestände der Insolvenzverschleppung sind auch dann erfüllt, wenn die Sanierung nach Überschreiten der dreiwöchigen Frsit schließlich doch gelingen sollte.
Strafgrund der Insolvenzverschleppung ist eine abstrakte Gefährung von Gläubigerinteressen, vgl . Häcker in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Auflage 2011 § 96, Rdrn.20.
Für Fragen zum Risikomanagent und zur Insolvenzverschleppung beraten wir gerne.
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