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Zukünftiger Anspruch pfändbar |
BGH: Pfändbarkeit des zukünftigen Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungssumme
Mit Beschluss vom 11.11.2010 – VII ZB 87/09 – hat der BGH entschieden: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Firmendirektversicherung ist bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar.
InsO § 114; ZPO § 829 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 136, 135
Die Abtretung einer Forderung auf künftige Bezüge aus einem Dienstverhältnis ist auch dann in der Zeit vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Monats wirksam, wenn die Forderung vor der Abtretung von einem anderen Gläubiger gepfändet worden war.
BGH, Urteil vom 12. 10. 2006 - IX ZR 109/ 05; LG Bielefeld
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