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Insolvenzrecht A bis Z
Restschuldbefreiung Neustart
Die Restschuldbefreiung erhalten natürliche Personen, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben, sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Es ist unabhängig davon ob ein Verbraucheriinsolvenzverfahren (Angestellte, Arbeitssuchende, Rentner usw.) oder ein Regelinsolvenzverfahren ( für Unternehmer, Selbständige, Gewerbetreibende, oder ehemalige Unternehmer mit unübersichtlichen Vermögensverhältnisse) durchgeführt wurde.

Die Restschuldbefreiung muss fristgemäß mit der Einleitung des Insolvenzverfahrens beantragt werden.

Es darf kein Versagungsgrund für die Restschuldbefreiung vorliegen.

Einzelheiten unter Versagung der Restschuldbefreiung.

Die Restschuldbefreiung ermöglicht einen Neustart ohne Schulden.

Bei Problemen und Fragen zur Restschuldbefreiung sollten - auf Grund der erheblichen Bedeutung - Spezialisten, z.B Fachanwälte für Insolvenzrecht befragt werden.

30.07.2017 Boris Becker ist zahlungsunfähig. Sein Insolvenzverfahren läuft in England. Wie läuft die Entschuldung in England und wie in Deutschland?
Information  Auch bekannte Schauspieler/innen, Sänger/innen, Moderatoren/innen, Sportstars, Vorstände, Unternehmer und Ärzte sind schon persönlich in finanzielle Schwierigkeiten oder die Insolvenz geraten.
Der aktuellste Fall: Boris Becker, der dreimalige Wimbledon-Sieger und  beste deutsche Tennisspieler aller Zeiten. Mit Preisgeldern verdiente Becker 25 Millionen Euro.
Aber allein die Scheidung von seiner ehemaligen Ehefrau soll über 15 Millionen Euro gekostet haben.

I. Der Fall Boris Becker
1. Insolvenzverfahren in England
Boris Becker schuldet einem ehemaligen Geschäftspartner, dem Londoner Privatbanker Hans- Dieter Cleven, die Rückzahlung eines gewährten Darlehns. Im Oktober 2015 verlor Becker diesbezüglich einen Prozess. Seitdem versuchte Herr Cleven die titulierte Summe beizutreiben. Alles ergebnislos. Zuletzt hat die Bank in London einen Insolvenzantrag gegen Boris Becker gestellt. Mit Erfolg.
Die zuständige Richterin hat nach Prüfung der Unterlagen Boris Becker für bankrott erklärt.
Sein Anwalt bat ergebnislos um einen Aufschub von 28 Tagen, damit Boris Becker versuchen könne, die erforderlichen Mittel aufzutreiben. Der Antrag wurde abgelehnt.
Die Richterin glaubte nicht an eine kurzfristige Besserung der Vermögensverhältnisse.
Sein Insolvenzverwalter heißt Tony Hannon.

Am nächsten Tag stand es in fast allen Tageszeitungen:
Boris Becker ist zahlungsunfähig, vgl. Süddeutsche Zeitung vom 22.06.2017 S. 10.
Ob das Verfahren in England für Boris Becker Vorteile hat, ist fraglich.

2. Besonderheiten in England
Der Insolvenzschuldner kann, wenn alles optimal läuft, nach britischen Recht bereits nach einem Jahr wieder schuldenfrei sein. Dafür muss er aber redlich sein und alle Pflichten, die das Gesetz vorsieht und die Auflagen des Insolvenzgerichts/Insolvenzverwalters erfüllen.
Dazu gehört es, alle Vermögensverhältnisse (Konten, Immobilien, Fahrzeuge, Firmenbeteiligungen, sonstige Vermögenswerte) beim britischen Insolvenzdienst (Insolvency Service) offenzulegen.
Wenn der Schuldner (kurz) vor Insolvenz Vermögenswerte auf ein Familienmitglied oder einen Bekannten überträgt, kann dies angefochten und zurückgeholt werden.
Wenn ein Schuldner in England Vermögenswerte verschweigt, kann dies hohe Strafen nach sich ziehen (sog. bankruptcy restrictions order). Im schlimmesten Fall, kann das Insolvenzverfahren in England auf bis zu 15 Jahre verlängert werden.
Der Insolvenzverwalter verwertet das vorhandene Vermögen, um mit den Erlösen, die Gläubiger bestmöglich befriedigen zu können.
Der Schuldner darf in England- wenn er weiter einer Arbeit nachgeht und Geld verdient, einen "angemessenen Betrag" behalten, um damit seine Existenzgrundlage sichern zu können. Es gibt keine festen Sätze, es richtet sich nach dem Lebensstil. Der Betrag wird vom Insolvenzverwalter festgelegt.
Die Gläubiger werden regelmäßig über den Stand des Verfahrens informiert und erhalten Berichte (sog. report to creditors)
 
II. Insolvenzverfahren und Sanierung in Deutschland
1. Raus aus Schuldenfalle in wenigen Monaten
Das deutsche Insolvenzrecht wurde mehrfach reformiert, damit es im Vergleich mit anderen Ländern im europäischen Raum konkurrenzfähig ist. 
Viele scheuen den Weg zum Insolvenzberater, da sie glauben, das  Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person  dauert mindestens 6 Jahre bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Sie fürchten um Ihren Ruf und ihre Existenz und haben Angst vor Gängeleien durch den Insolvenzverwalter oder das Insolvenzgericht.
Sie verkennen die Möglichkeiten, die von der Insolvenzordnung (InsO) zur Optimierung und Abkürzung eröffnet wurden. Im Idealfall und bei guter Zuarbeit durch den/die Schuldner/in glückt der schuldenfreie Neustart innerhalb von 4- 6 Monaten.
Die Gläubiger müssen besser gestellt werden, als bei einer normalen Durchführung eines Insolvenzverfahrens. In vielen Fällen entstehen bei der normalen Durchführung eines Insolvenzverfahrens erhebliche Kosten, die Befriedigungsquote ist für Gläubiger meist schlecht.  Daher ist eine Besserstellung der Gläubiger durch einen Sanierungs- und Insolvenzplan oft möglich.
Meist wird die Besserstellung durch eine Zuzahlung von dritter Seite sichergestellt- z.B. einem Freund oder Gönner. Im Ergebnis erhalten die Gläubiger daher mehr und der Schuldner wird viel schneller schuldenfrei.

Abkürzung des Verfahrens zum Vorteil aller.

01. Schritt
: Einsehen, dass man insolvent ist und Hilfe benötigt.
02. Schritt: Auswahl eines vertrauensvollen und kompetenten Insolvenzberaters.
03. Schritt: Prüfung der richtigen Verfahrensart: Verbraucher- oder Regelinsolvenz
04. Schritt: Ermittlung von Verbindlichkeiten, Vermögen, pfändbarem Einkommen
05. Schritt: Ermittlung der Gläubigerbefriedigungsquote bei Regelinsolvenz
06. Schritt: Möglichkeiten der Besserstellung z.B. durch eine Einmalzahlung von dritter Seite
07. Schritt: Außergerichtlicher Vergleichsvorschlag an alle Gläubiger
08. Schritt: Check der Reaktion der Gläubiger, ggfl. Nachbesserung Vorschlag
09. Schritt: Prüfung der Optimierungs- und Abkürzungsmöglichkeiten.
10. Schritt
: Durchführung des Schuldenregulierungs- oder des Insovenzplanverfahrens

2. Zur Abrenzung
Regel- vom Verbraucherinsolvenzverfahren
*Das Regelinsolvenzverfahren ist für Firmen und natürliche Personen, die aktuell gewerblich tätig oder selbständig tätig sind, anwendbar.
*Ferner ist das Regelinsolvenzverfahrens einschlägig, wenn eine natürliche Person in der Vergangenheit unternehmerisch tätig oder selbständig war und aus dieser Zeit noch Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen oder mehr als 20 Gläubiger vorhanden sind.

3. Optimierungs- und Abkürzungsmöglichkeiten

Diese sind abhängig von der Verfahrensart.
3.1. Für Verbraucher - Schuldenregulierungsverfahren
Ist das Verbraucherinsolvenzverfahren einschlägig, besteht nach der InsO die Möglichkeit eines Schuldenregulierungsverfahrens, das außerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens stattfindet. Beim Verbraucherinsolvenzverfahrens kann eine Sanierung innerhalb weniger Monate erfolgen, wenn die Kopf- und Summenmehrheit der Gläuibiger zu einem Einigungsvorschlag erzielt werden kann.  Das Gericht ersetzt dann etwaige, fehlende Zustimmungen der Gläubiger per Gerichtsbeschluss. Danach muss noch die angebotene Quote (z.B. 10 Prozent) ausbezahlt werden .
Nach der Zahlung werden die Restschulden erlassen.
3.2. Für Unternehmer oder Selbständige - das Insolvenzplanverfahren
Ist man kein Verbraucher gelten in der Inso die Vorschriften für das Regelinsolvenzverfahren mit der Optimierungs- und Abkürzungsmöglichkeit eines Insolvenzplanes. Dieser kann jedoch nur in einem eröffneten Insolvenzverfahrens vorgelegt werden: vom Schuldner oder dem Insolvenzverwalter.
Ein erfolgreicher Insolvenzplan muss durch die Mehrheit der Gläubiger angenommen werden.
Die Besonderheit: man darf die Gläubiger nach sachgerechten Kriterien in Gruppen einteilen, z.B. Verbindlichkeiten aus Darlehn, Kleingläubiger, sonstige Gläubiger.
Ein wesentlicher Vorteil: man darf innerhalb der Gruppen verschiedene Quoten anbieten, so beispielsweise den Kleingläubigern eine wesentlich höher Befriedigungsquote.
Eine Planbestätigung kann nur erfolgten, wenn die Mehrheit der Gruppen dem Insolvenzplan zustimmt. Der deutsche Gesetzgeber hat also mit der InsO kreatives Gestaltungspotential eröffnet.  Keine/r muss daher dubiose Angebote zur Schuldenregulierung im Ausland prüfen.

4. Grenze der Gestaltung

Durch den Insolvenzplan dürfen Gläubiger nicht benachteiligt werden gegenüber dem Ergebnis eines Regelinsolvenzverfahrens.
Zu beachten sind schließlich die Möglichkeiten der Eigenverwaltung nach dem ESUG, vgl Beiträge.
Vorbenannte Zeilen sind viel Stoff - komprimiert auf wenige Zeilen.
Das muss/kann Frau/Mann nicht sofort alles verstehen.
Dafür gibt den Fachanwalt für Insolvenzrecht, der sein Handwerk beherrscht und viel Erfahrung hat und Ihnen hilft und Sie begleitet.

Ich stehe Ihnen beratend und begleitend zur Verfügung als
*Rechtsanwalt
*Fachanwalt für Insolvenzrecht
*mit wirtschaftlicher Kompetenz (Master of Business Adminstratiion Dresden)
*mit professioneller Verhandlungstechnik als Wirtschaftsmediator (DIU)
*mit moderner Technik (skyp, Internet, Webakte ua.)
*mit qualifiziertem Team (Anwälte, Fachanwälte,  Mitarbeiter) bei pkl, kmk.

5. Referenzen und Versicherungen

Wir haben neben zahlreichen Gesellschaften (GmbH, AG, KG GbR) auch viele Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Notar, Hotelinhaber, Unternehmer, Handwerker, haftende Eheleute, Flugkapitän, Musiker, Künstler, Schauspieler, persönlich haftende Geschäftsführer und Vorstände, Bürgen und andere natürliche Personen durch außergerichtliche Verhandlungen oder Sanierungen, Schuldenbereinigungspläne oder Insolvenzpläne in Dresden, Berlin, Cottbus, Leipzig, München, Augsburg, Bochum, aus der Schuldenfalle befreit und dadurch den Neustart ermöglicht.
In vielen erfolgreichen Sanierung praktizierten wir nicht nur gutes "Handwerk", sondern auch ein Stück "Sanierungskunst".

Ich biete
  • Fachkompetenz als Fachanwalt
  • Vertraulichkeit
  • vertiefte immer aktuelle Kenntnisse des Insolvenz- und Sanierungsrechts
  • praktische Insolvenz- und Sanierungserfahrungen seit über 20 Jahren
  • mehr als 500 erfolgreich betreute Insolvenz- und Sanierungsverfahren
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  • Kreativität
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Kulzer Hermann MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (Dresden International University)


Dresden, Berlin oder
wo wir gebraucht werden

Kulzer@pkl.com
www.pkl.com
Tel. 0351 8110233

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Fachanwalt für Insolvenzrecht; Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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