|
Zivilrechtsakzessorietät |
Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit im Insolvenz- und Strafrecht ist identisch.
Es besteht eine strenge Zivilrechtsakzessorietät, vgl.Bieneck, in Müller-Gugenbergter/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht § 75 Rn.48; Nickert Lamberti Überschuldungs- und Zahlungsunfähigkeitsprüfung im Insolvenzrecht 2. Auflage Randnummer 1033.
Es wäre im Hiinblick auf die Einheit der Rechtsordnung systemwidrig, wenn das Strafrecht die Zahlungsunfähigkeit anders beurteilen würde als das Zivilrecht. |
|
|