|
Sozialplan |
Bei dem Sozialplan handelt es sich um eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die infolge geplanter Betriebsänderungen entstehen, vgl § 112 I S.2 BetrVG. Die Obergrenze der Ausschüttung ist in § 123 I InsO geregelt. |
|
|