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Insolvenzrecht A bis Z
Rechtsberatung
 Die Rechtsberatung ist Rechtsanwälten vorbehalten. Rechtsberatung und Besorgung rechtlicher Angelegenheiten dürfen nur von Volljuristen vorgenommen werden, die eine Zulassung haben (geregelt in Rechtsberatungsgesetz). Wer dagegen verstößt, und Rat erteilt - wenn auch nur kostenlos und unentgeltlich -  läuft Gefahr nach Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet zu werden. Art 1 § 8 lautet:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1. fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen,

2. gegen ein Verbot nach § 7 Satz 2 verstößt oder

3. unbefugt die Berufsbezeichnung "Rechtsbeistand" oder eine ihr zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung führt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.


Im neuen RDG Rechtsdienstleistungsgesetz regelt seit dem 1. Juli 2008 die kostenlose Rechtsberatung neu geregelt:

§ 1 (1) dieses Gesetz regelt die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen.

(2) Regelungen in anderen Gesetzen über die Befugnis, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, bleiben unberührt.

 § 6 (Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen) regelt:


(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).

(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

Bemerkung:

Durch die Variante "unter Anleitung und Aufsicht" eröffnen sich für große Hilfsorganisationen neue Beratungschancen, das sie in Zukunft lediglich in ihrem Dachverband eine juristisch qualifizierte Person beschäftigen müssen.

 Kostenlose Rechtsberatung kann von bedürftigen Personen ohne ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz in Anspruch genommen werden. Bedürftige können Beratungshilfe beantragen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 Euro.

 

In den Themen Insolvenz-, Sanierungs- und Gesellschaftsrecht führen wir für Sie professionelle Beratungen und Vertretungen auf Stundensatzbasis und auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes durch.

03.10.2011 Kostenerstattung von Rechtsanwaltskosten: wann erfolgt die Erstattung und wann nicht?
Information
Der Versicherungsnehmer hatte einen Anspruch gegen seine Versicherung. Diese zahlte die Summe nicht fristgemäß aus. Als ein beauftragter Rechtsanwalt die Versicherung zur Zahlung aufforderte leistete diese- jedoch nicht die später noch geltend gemachten Rechtsanwaltskosten.  Die Versicherung lehnt die Begleichung der Rechtsanwaltskosten ab. Ein einfacher Anruf hätte  genügt.

Das Amtsgericht München wies die Klage des Versicherungsnehmers/Klägers ab

Rechtsanwaltskosten müssen erstattet werden, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich und zweckmäßig ist. In einfach gelagerten Fällen trifft dies nur zu, wenn der Schuldner geschäftlich ungewandt ist oder die Schadensregulierung verzögert würde.

Ein einfach gelagerter Fall liegt vor, wenn keine besonderen Rechtskenntnisse erforderlich sind.

Wenn der Mandant angesichts eines überschaubaren Sachverhalts ohne weiteres sich zunächst selbst an den Gegner (hier Versicherung) wenden und telefonisch die Zahlung monieren kann, erfolgt keine Erstattung der Rechtsanwaltskosten.
Durch diese Verfahrensweise wären dem Mandanten keinerlei Nachteile entstanden.

Nach  Ansicht des Gerichts war nicht ersichtlich, dass ein Telefonanruf bei der Beklagten diese nicht dazu veranlasst hätte, umgehend die Versicherungssumme auszubezahlen.

Für ein anwaltschaftliches Schreiben sei kein Notwendigkeit gewesen.

Die bloße Nichtzahlung zeigt nicht,  dass die Versicherung sich ihrer Zahlungspflicht entziehen wollte. In einem Telefonanruf hätte der spätere Kläger auf die Dringlichkeit der Zahlung hinweisen und mit dem Einsatz eines Rechtsanwalts drohen können.

Dies wäre für die Klägerin ein einfacherer Weg gewesen, ihrem Zahlungsanspruch Nachdruck zu verleihen, ohne hierdurch eine zeitliche Einbuße zu erleiden.

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Verfasser: 
30.09.2011 Was ist teuerer als Rechtsberatung? Keine Rechtsberatung
Information Es gibt nur eins, was für Geschäftsführer, Unternehmer und Privatleute, die wichtige Rechtsgeschäfte vornehmen, auf Dauer teuerer ist als eine gute, vorsorgliche Rechtsberatung:

keine Rechtsberatung

Warum sollten bei Spezialthemen Fachanwälte befragt oder eingesetzt werden?

Bei den Pflichten eines Anwalts wird nicht auf den juristischen Supermann abgestellt sondern auf einen gewissenhaften und erfahrenen Durchscnittsanwalt:

Ein Fachanwalt schuldet einen höheren Sorgfaltsmaßstab als ein Allgemeinanwalt.


Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung z.B. in folgenden Bereichen:

  • Risikomanagement
  • rechtssichere Vertragsgestaltung
  • Unternehmens- und Beteiligungskauf
  • Forderungsmanagement
  • rechtssichere Firmengründung
  • Fördermittel
  • Sanierung (Schuldenbereinigungsplanverfahren, Insolvenzplanverfahren, Eigenverwaltung, übertragende Sanierung)
  • Beratung in Insolvenzangelegenheiten (Insolvenzanfechtung, Geschäftsführerhaftung, Insolvenzstrafrecht ua.)


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Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mediator
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Mediator

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