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Insolvenzrecht A bis Z
Anwaltlicher Rat bei Krise und Insolvenz notwendig
In der Krise sollten sich Geschäftsführer und Gesellschafter von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Gleiches gilt für Schuldner.
Ein Rechtsanwalt kann sichere Wege aufzeigen und mithelfen, Strafbarkeit zu vermeiden oder die Restschuldbefreiung zu beschleunigen. jedenfalls nicht zu gefährden.

Bei GmbH´s hat die Einschaltung eines Rechtsanwalts auch folgende  strafrechtlicher Hinsicht Bedeutung. 

Ein organschaftlicher Vertreter einer Gesellschaft verletzt seine Insolvenzantragspflicht nicht schuldhaft, wenn er bei fehlender eigener Sachkunde zur Klärung des Bestehens der Insolvenzreife der Gesellschaft den Rat eines unabhängigen, fachlich qualifizierten Berufsträgers einholt, diesen über sämtliche für die Beurteilung erheblichen Umstände ordnungsgemäß informiert und nach einer Plausibilitätskontrolle der ihm daraufhin erteilten Antwort dem Rat folgt und von der Stellung eines Insolvenzantrages absieht.

Schuld befreiend bleibt der Rat auch dann, wenn er objektiv falsch ist (BGH-Urteil vom 14.5.2007 - II ZR 48/06).


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11