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Kostenerstattungsanspruch |
Wer im Zivilprozeß gewinnt, hat einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner auf Erstattung seiner Gerichts- und Rechtsanwaltskosten:
Die Kosten werden auf Antrag vom Gericht festgesetzt. Wann verjährt dieser Erstattungsanspruch?
Die Verjährungsfrist des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs aufgrund einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung beträgt 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB), vgl. BGH, Beschluss vom 23. 3. 2006 - V ZB 189/05.
Das Gericht führt aus: "Nach nahezu unbestrittener Ansicht verjährt der prozessuale Kostenerstattungsanspruch nach Rechtskräftigwerden der Kostengrundentscheidung in 30 Jahren".
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