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Insolvenzrecht A bis Z
Unternehmenssanierung
Die Unternehmenssanierung dient der Stärkung oder Erhaltung von Unternehmen und der Insolvenzvermeidung

Ursachen von Krisen sind meist fehlende finanziellen Reserven um Umsatzeinbußen oder Ausfälle ausgleichen zu können.

Sanierungsberater führen individuelle Sanierungsberatungen durch- zugeschnitten auf die jeweilige Situation.

Fachanwälte für Insolvenzrecht sind qualifizierte Berater und können in persönlichen Beratungsgesprächen die Sanierungsmöglichkeiten prüfen und bei der Sanierung Hilfestellung leisten.

Ziel der Unternehmenssanierung ist die Erhaltung des Unternehmens.

Im alten Konkursrecht bedeutete Insolvenz noch überwiegend die Zerschlagung des Unternehmens.

Nach Reform der Konkursordnung und Inkrafttreten der Insolvenzordnung ist auch die Sanierung im Fokus. Leider waren Eigenverwaltungen und Insolvenzplanverfahren über Jahre nur in verschwinden geringen Fällen zu beobachten.

Mit der ESUG (Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) hat der Gesetzgeber dei Sanierungschancen nochmals verbessert.

Das insolvente Unternehmen soll- wenn es Chancen gibt- auch saniert werden. 

Die Sanierung setzt auch die Prüfung und Klärung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Fragen und Problem voraus. Steuerberater und Betriebswirte müssen daher zugezogen werden. Sanierung setzt das Zusammenwirken von verschiedenen Spezialisten voraus. Nur im Teamwork kann eine Sanierung erfolgreich sein.

I. Mögliche Stufen der Unternehmenssanierung/ ein mögliches Szenario:

1. Die Unternehmensanalyse - Ursachen der Krise identifizieren
2. Sofortmaßnahmen bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes;
Sanierungsmaßnahmen müssen innerhalb von drei Wochen erfolgreich sein
3. Insolvenzeinleitung bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes, wenn keine Sanierung innerhalb von drei Wochen möglich ist.
4. Antrag auf Eigenverwaltung und Vorbereitung eines Insolvenzplanes, der innerhalb des Insolvenzverfahrens zu einer Sanierung und einem vorzeitigem Ende des Insolvenzverfahrens führen soll.
5. Fortführung des Unternehmens im Insolvenzverfahren bis zur Abstimmung über den Insolvenzplan
6. Bestätigung des Insolvenzplanes und Aufhebung des Insolvenzverfahrens

II. Maßnahmen zur Sanierung von Unternehmen

1. Analyse
2. Konzepterstellung
3. Umsetzung
a) Verhandlungen mit Gläubigern/Investoren/ Gesellschaftern/ neuen Banken. Themen: Stundung, Teilverzicht, Vollverzicht, fresh money, Rangrücktritt, neue Gesellschafterdarlehn, neue Darlehn ua.
b) Maßnahmen zur  Erhaltung und Verbesserung der Rentabilität.

4. Kontrolle der (richtigen) Umsetzung Betreuung
Nach der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen muss kontrolliert werden, ob die Sanierungsmaßnahmen auch wirken. Die Beobachtung ist Grundlage dafür, erneute Krisen und Risiken rechtzeitig zu erkennen.

III. Kosten der Unternehmenssanierung:

Die Kosten sind natürlich abhängig von der Größe des Unternehmens und den Aufgaben der Sanierer.

Die Honorare werden entweder auf der Basis von Tages- und Stundensätzen abgerechnet oder analog zu der Vergütung eines Insolvenzverwalters oder Liquidators.

Am einfachsten es es, uns zu fragen.

Kontakt: Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht

0351 8110233

Kulzer@pkl.com
www.insoinfo.de
www.pkl.com


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