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Insolvenzrecht A bis Z
Beschlussmängelklage (aktienrechtliche)
BGH, 19.07.2011 - II ZR 246/09

Eine aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Aktiengesellschaft nur dann nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn der angefochtene Beschluss zu einer Vergrößerung der Insolvenzmasse führt.


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