In einer Welt mit offenen Märkten und Handelszonen sind Unternehmen oft grenzüberschreitend tätig. Grenzüberschreitende Insolvenzen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Europäische Insolvenzverordnung regelt grenzüberschreitende Insolvenzen innerhalb der Europäischen Union. Sobald in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, an dem Gläubiger beteiligt sind, die in den anderen Mitgliedsstaaten ihren Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz haben, unterrichtet das zuständige Gericht dieses Staates oder der von diesem Gericht bestellte Verwalter unverzüglich diese Gläubiger.
Hierfür ist zwingend nach Art. 42 EuInsVO ein Formblatt zu verwenden, das in sämtlichen Amtssprachen der Organe der Europäischen Union vorliegt. |