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Insolvenzrecht A bis Z
Eröffnetes Insolvenzverfahren
Im "Eröffneten Verfahren" geht es um die mit der Verfahrenseröffnung verbundenen Verfügungsbeschränkungen des Schuldners, gleich ob es sich um Forderungen, Kontoguthaben oder dingliche Rechte handelt.

Was sind die Bestandteile der Insolvenzmasse- wieweit geht der Insolvenzbeschlag?
Was ist pfändbar und was ist unpfändbar?
Bestehen Absonderungsansprüche oder Aussonderungsansprüche?


Im eröffneten Verfahren werden die Forderungen zur Tabelle angemeldet.

Bei Pflichtverletzungen des Insolvenzverwalters kann dieser abberufen werden oder zivilrechtlich in Haftung genommen werden.

Fragen zum eröffneten Verfahren?

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
kulzer@pkl.com
0351 8110233


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11