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ARAG- Entscheidung: Aufsichtsräte müssen bei Pflichtverletzungen gegen Vorstände vorgehen |
Seit der ARAG-Entscheidung hat der Bundesgerichtshof im Jahr 1997 entschieden, dass Aufsichtsräte verpflichtet sind, Schadensersatzansprüche für das Unternehmen gegen ihre Geschäftsleitung wegen Pflichtverletzungen durchzusetzen.
Auf Grund dieser Entscheidung haben zahlreiche Aufsichtsräte von Konzernen Klagen gegen ehemalige Vorstände wegen Comlianceverletzungen initiiert.
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Kontakt:
Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dresden, Berlin, München
0351 8110233 kulzer@pkl.com |
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