|
Antragsberechtigung |
Die Antragsberechtigung für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens ergibt sich aus § 13 Abs.1 S.2 InsO.
Wir helfen Ihnen bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens.
RA Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht kulzer@pkl.com
|
|
|