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Antrag Rücknahme durch den verbliebenen Geschäftsführer |
Der verbliebene Geschäftsführer der GmbH kann den von dem abberufenen Geschäftsführer vor seiner Abberufung gestellten Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 13abs.2 InsO zurücknehmen, wenn sich dies nicht als rechtsmissbräuchlich darstellt.
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RA Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht Dresden, Berlin ua. und wo Sie sind kulzer@pkl.com
geschrieben: 12.2011 |
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