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Insolvenzrecht A bis Z
Antrag Rücknahme durch den verbliebenen Geschäftsführer
Der verbliebene Geschäftsführer der GmbH kann den von dem abberufenen Geschäftsführer vor seiner Abberufung gestellten Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 13abs.2 InsO zurücknehmen, wenn sich dies nicht als rechtsmissbräuchlich darstellt.


Weitere professionelle Tipps unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zum  Insolvenzrecht erhalten Sie bei uns.


RA Hermann Kulzer  MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Dresden, Berlin ua. und wo Sie sind
kulzer@pkl.com



geschrieben: 12.2011


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