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Insolvenzrecht A bis Z
Nachrangige Gläubiger
Von den Insolvenzgläubigern sind die nachrangigen Insolvenzgläubiger streng zu unterscheiden. Die Rechtsposition der nachrangigen Insolvenzgläubiger ist im Vergleich zu den Insolvenzgläubigern erheblich eingeschränkt. Nachrangige Gläubiger sind in § 39 InsO geregelt.
Es handelt sich insbesondere um Gesellschafter, die Darlehnsgeber sind.
Forderungen nachrangiger Gläubiger können nur zur Tabelle angemeldet werden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung der Forderung aufgefordert hat, § 174 Abs.3 InsO.

Auch nachrangige Gläubiger sind insolvenzantragsberechtigt bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes. Ein Rangrücktritt berührt nicht die Stellung als Gläubiger und die Antragbefugnis.



Wir beraten Sie bei Fragen gerne.

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
kulzer@pkl.com



09.01.2014 Der Fall Madoff: Vom Investmentstar zum Betrüger // Weitere Fälle aus dem Finanzbereich
Information

1. Der US-Finanzjongleur Bernard Madoff baute nach seinem Studium in den 1960er Jahren eine Investmentfirma auf und betrieb zuletzt ein Anlagevolumen von 50 Milliarden Dollar.
Es war jedoch ein "Schneeballsystem".
Den Anlegern wurden hohe Zinsen aus Investmentgeschäften versprochen:  8 bis 12 Prozent pro Jahr. 

Gewinne wurden aber tatsächlich nicht gemacht, sondern fingiert.
Die Anleger, die ihr Geld ausbezahlt haben wollten, bekamen das Geld aus dem Geld immer neuer Investoren. Erst als zu viele Anleger im Rahmen der Finanzkrise die Auszahlung geltend gemacht haben und neue Investorenmittel ausblieben, platzte die Betrugsbombe.
  
Madoff war eine Größe an der Wall Street und verkehrte in wohlhabenden Kreisen.
Er galt als Investmentstar und viele vertrauten ihm ihr ganzes Geld an (65 Milliarden Dollar).
Viel Geld kam aus der Hedge-Fonds-Branche.
Die Anleger bekamen regelmäßig Auszüge mit der Auflistung angeblich ausgeführter Geschäfte. Die Finanzaufsicht erhielt alle angeforderten Berichte.
Der Betrug fiel über viele Jahre nicht auf bis zur Finanzkrise, in der die Bombe platzte. 
Herr Madoff gestand den US-Behörden, dass er nur noch 200 - bis 300 Millionen Dollar übrig habe, ansonsten sei sein Unternehmen pleite. Madoff bezifferte selbst den Schaden auf 50 Milliarden Dollar - das ist/war der größte Betrugsfall der Geschichte.

Die damalige Hausbank der Herrn Madoff war die JPMorgen Chase. Diese musste an die Anleger Schadensersatz in Höhe von 1,7 Milliarden Dollar leisten, da sie von den suspekten Geschäften Kenntnis haben musste. Auf jeden Fall haben die internen Kontrollen der Bank versagt.
Seit fünf Jahren sitzt Bernhard Madoff und hat eine Haftstrafe von 145 Jahren abzusitzen.
Sein Sohn hat sich aus Schamgefühl das Leben genommen.

2. Infomatec / Sieg vor dem BGH und trotzdem pleite

Im Jahr 2000, als der "Neue Markt" nach seinem Boom zusammenbrach, verloren viele Kleinanleger ihr gesamtes Vermögen. Auch einige, die Aktien der Firma Infomatec gekauft haben. Im nachhinein stellte sich heraus, dass die Vorstände Aufträge fingierten, die tatsächlich nicht existierten, um den Kurs ihres Unternehmens hoch zu treiben. 
Ein Anleger, Herr Frank Planeck, klagte später gegen die Vorstände auf Schadensersatz.
Der Bundesgerichtshof verurteilte die Vorstände zur Zahlung von Schadensersatz 
Die Vorstände wurden ferner wegen verbotenen Insidergeschäften und Kursbetrug zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Der Freistaat Bayern pfändete das Privatvermögen der beiden Vorstände.
Das Problem der geschädigten Herrn Planeck: der Freistaat Bayern hat ihm aus dem gepfändeten Vermögen nie seinen Schaden ersetzt, sondern hat das Vermögen der Schuldner in den bayerischen Haushalt vereinnahmt. 
Herr Planeck wurde auf Grund seines Vermögensausfalls selbst insolvent und lebte fortan von der Berufsunfähigkeitsrente.

3. Phoenix / Fingierte Gewinne als unentgeltliche Leistungen

In Deutschland erschütterte vor  einiger Zeit viele Anleger der Phoenix-Betrug.
Hier gab es auch ein Schneeballsystem mit fingierten Gewinnen.
Aus den Einzahlungen von Neuinvestoren wurden die angeblichen Gewinne der Altinvestoren bezahlt. Das besondere Drama bei Phoenix war: 
Der Insolvenzverwalter hat Auszahlungen von Scheingewinnen als unentgeltliche Leistungen angefochten und von den Anlegern zurückgefordert.



Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (DIU)


 

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Verfasser: Hermann Kulzer, Tel. 0351 8110233 / kulzer@pkl.com

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