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Insolvenzrecht A bis Z
Insolvenzverschleppung und Beihilfe
Anstiftung und Beihilfe bei einer Insolvenzverschleppung können von  Beratern oder Bankangestellten begangen werden.

Wenn der zuständige Bankmitarbeiter den Geschäftsführer einer GmbH, noch vor Insolvenzantragstellung auffordert, Gegenstände des Anlagevermögens zu verkaufen oder ihr den vollständigen Zahlungsverkehr der GmbH zu übertragen, um die Bankforderungen bis auf die gesicherten Verbindlichkeiten zurückzuführen, kann der Tatbestand der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung erfüllt sein, gemäß § 27 StGB.


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