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Insolvenzrecht A bis Z
Arbeitsunfähigkeit vorgetäuschte

Bleibt ein Arbeitnehmer unter Vorlage eines Attests der Arbeit fern und nimmt die Lohnfortzahlung in Anspruch, obwohl er die Krankheit nur vortäuscht, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung.

Fall 1:

Das hat das Landesarbeitsgericht Hessen im Fall eines Krankenpflegers in einem Krankenhaus entschieden, der nach Vorlage des Krankheitsattests gegenüber einem Mitarbeiter erklärt hatte, er sei psychisch und physisch topfit, allerdings nicht für den Arbeitgeber.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 8. Februar 2010; Az.: 16 Sa 890/09

 

Fall 2:


Ein 50 Jahre alter Arbeitnehmer war seit 20 Jahren bei seinem Arbeitgeber als Schweißer beschäftigt. 
Nachdem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt gekündigt hatte, meldete sich der Arbeitnehmer krank.

Einige Wochen später beauftragte der Arbeitgeber einen Detektiv um die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu überprüfen.

Der Detektiv rief den Arbeitnehmer an und täuschte vor, jemanden „schwarz" für Innenbautätigkeiten zu benötigen. Der Arbeitnehmer bot dem Detektiv daraufhin seine Arbeitsleistung an. Der Arbeitgeber, der von dem Detektiv hierüber unterrichtet wurde, kündigte dann dem Arbeitnehmer wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit fristlos.

Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 01.04.2009 (AZ 6Sa1593/08).



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