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Bestätigungsbeschluss Insolvenzplan |
Gemäß § 253 InsO kann gegen den Bestätigungsbeschluß des Insolvenzgerichts sofortige Beschwerde eingelegt werden. In diesem Verfahren legten 2 Gläubiger fristgerecht und 1 Gläubiger verfristet Beschwerde gegen den Bestätigungsbeschluß ein.
Problem: Die Beschwerde hindert den Planvollzug; Die Beschwerde können auch Kleingläubiger, selbst Gläubiger mit bestrittenen Forderungen einlegen; die Verfolgung eigennütziger Motive wird geradezu herausgefordert. Die gewünschte Wirkung des Obstruktionverbots gem. § 245 InsO wird unterlaufen.
Stand Inso 2011 vor Inkrafttreten ESUG |
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