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Vorgesellschaft |
Die Vorgesellschaft entsteht nach Gründung der Gesellschaft aber vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister. |
10.01.2004 |
Vor-GmbH ist insolvenzfähig |
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InsO § 11; GmbHG § 11 Abs. 1
Die Vorgesellschaft einer GmbH ist insolvenzfähig. Dies steht im Einklang mit der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zur Parteifähigkeit der Vor-GmbH im Zivilprozeß.
BGH, Beschluß vom 9.10.2003 - IX ZB 34/03 ( LG Bochum ) |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
23.08.2003 |
Vorgesellschaft |
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In der Zeit zwischen dem notariellen Abschluß des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung der GmbH in das Handelsregister besteht eine sogenannte Vor -GmbH, deren Aktiva und Passiva allerdings automatisch auf die GmbH mit deren Eintragung im Handelsregister übergehen. Auf diese Vorgesellschaft sind bereits die Vorschriften des GmbH Gesetzes anwendbar. Diese Vor- GmbH ist insolvenzfähig. Besonders problematisch ist die sogenannte Vorbelastungshaftung. |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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