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Insolvenzrecht A bis Z
Kirch Media / Großverfahren in Eigenverwaltung
Zwei Monate nach dem Insolvenzantrag der KirchMedia hat das Münchner Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnet.
Das Gericht ordnete eine Insolvenz in Eigenverwaltung an.

Damit ist die Geschäftsführung von KirchMedia um den Sanierer Wolfgang van Betteray berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten.

Zum Sachwalter wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter Michael Jaffé ernannt.

Der Medienkonzern KirchMedia hatte am 8. April wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenz beantragt, nachdem Monate lange Rettungsversuche mit ausländischen Investoren gescheitert waren.

Die Eigenverwaltung ist durch das Gesetz zur Erleichterung des Sanierung von Gesellschaftern jetzt bei Antrag der Regelfall. Das ESUG ist ab 01.03.2012 in Kraft.



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