insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Kündigung wegen Faulheit: Wann kann der Arbeitgeber kündigen?
Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag stellt sich für manchen Arbeitgeber manchmal die Frage: ist eine Kündigung wegen Faulheit möglich?

Denkbar ist eine zu langsames Arbeiten (quantitative Minderleistung) oder zu häufige Fehler (qualitative Minderleistung).

1. Es gibt keine objektiv geschuldete Leistung.
2. Nach Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitnehmer nur verpflichtet, unter angemessener Ausschöpfung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit zu arbeiten.
3. Eiine wirksame personenbedingte Kündigung ist nur möglich, wenn dem Arbeitnehmer die schlechte Leistung zum Vorwurf gemacht werden kann- wenn er also nicht besser arbeiten möchte, obwohl er dies könnte.
4. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss bei quantitativer Minderleistung das Leistungsvolumen des betroffenen Arbeitnehnmers mndestens ein Drittel unte dem Schnitt liegen. Bei qualitativer Mindnerleistung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer die durchschnittliche Fehlerquote vergleichbarer Arbeitnehmer hinsichtlich Anzahl, Schwere und Konsequenz deutlich und längerfristig überschreitet.
 

Fragen zum Insolvenzarbeitsrecht oder zum Kündigungsrecht?

kulzer@pkl.com


zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11