insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Entlassung des Insolvenzverwalters
InsO §§ 59, 75, 159, 160

Zur Entlassung des Insolvenzverwalters wegen Verstoßes gegen einen Beschluss der Gläubigerversammlung

LG Traunstein, Beschl. v. 13. 7. 2009 – 4 T 1939/09, 4 T 1990/09 (AG Rosenheim)

Ein Verstoß des Insolvenzverwalters gegen einen Beschluss der Gläubigerversammlung rechtfertigt nicht ohne Weiteres seine Entlassung.

 



zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11