InsO §§ 59, 75, 159, 160
Zur Entlassung des Insolvenzverwalters wegen Verstoßes gegen einen Beschluss der Gläubigerversammlung
LG Traunstein, Beschl. v. 13. 7. 2009 – 4 T 1939/09, 4 T 1990/09 (AG Rosenheim)
Ein Verstoß des Insolvenzverwalters gegen einen Beschluss der Gläubigerversammlung rechtfertigt nicht ohne Weiteres seine Entlassung.
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