insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Krisenvermeidung / Unternehmen krisenfest machen
In der Phase einer Wirtschafts- und Finanzkrise werden die Haftungsrisiken  für die Leitungs- und Überwachungsorgane von Unternehmen erhöht.

Geschäftsführer und Aufsichtsräte müssen ein Organisationsverschulden vermeiden:

1. Fehlerhafte Delegation

Bei fehlerhaften Delegation Haftung für das Handeln ihrer nachgeordneten Mitarbeiter, der sogenannten Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen

2. Fehlerhafte Kontrolle

Die Leitungsorgane sind verpflichtet, die Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens zu organisieren, dass die eingesetzten Mitarbeiter fachlich und persönlich den Aufbaen gewachsen sind, die Mitarbeiter klare Handlungsanweisujngen haben und sie in der Ausübung angemessen überwacht werden. Zu den Organsiationspflichten gehört die Einrichtung zur Vermeidung und von Kontrollen gegen Korruption, Betrug, Mobbing ua.
 


zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11