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Krisenvermeidung / Unternehmen krisenfest machen |
In der Phase einer Wirtschafts- und Finanzkrise werden die Haftungsrisiken für die Leitungs- und Überwachungsorgane von Unternehmen erhöht.
Geschäftsführer und Aufsichtsräte müssen ein Organisationsverschulden vermeiden:
1. Fehlerhafte Delegation
Bei fehlerhaften Delegation Haftung für das Handeln ihrer nachgeordneten Mitarbeiter, der sogenannten Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
2. Fehlerhafte Kontrolle
Die Leitungsorgane sind verpflichtet, die Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens zu organisieren, dass die eingesetzten Mitarbeiter fachlich und persönlich den Aufbaen gewachsen sind, die Mitarbeiter klare Handlungsanweisujngen haben und sie in der Ausübung angemessen überwacht werden. Zu den Organsiationspflichten gehört die Einrichtung zur Vermeidung und von Kontrollen gegen Korruption, Betrug, Mobbing ua. |
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