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Insolvenzrecht A bis Z
Organisationsverschulden

Geschäftsführer und Aufsichtsräte müssen ein Organisationsverschulden vermeiden:

1. Fehlerhafte Delegation

Bei fehlerhaften Delegation Haftung für das Handeln ihrer nachgeordneten Mitarbeiter, der sogenannten Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen

2. Fehlerhafte Kontrolle

Die Leitungsorgane sind verpflichtet, die Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens zu organisieren, dass die eingesetzten Mitarbeiter fachlich und persönlich den Arbeiten gewachsen sind, die Mitarbeiter klare Handlungsanweisungen haben und sie in der Ausübung angemessen überwacht werden. Zu den Organsiationspflichten gehört die Einrichtung zur Vermeidung und von Kontrollen gegen Korruption, Betrug, Mobbing ua.
 

Kulzer Hermann,
Master of business and administration
Rechtsanwalt, Fachanwalt
0351 8110233


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11