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Arbeitnehmerrechte / Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz / Änderung der Mobbingrechtsprechung |
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat zu einer Neubetrachtung der „Mobbing-Rechtsprechung“ geführt.
Mobbing muss nach allgemeinen Grundsätzen beurteilt werden.
Das AGG sieht den besonderen Fall der Belästigung vor.
In einer Grundsatzentscheidung hat das Bundesarbeitsgericht den Begriff der Belästigung nach dem AGG entsprechend auf Mobbinghandlungen ausgedehnt (BAG, Urteil v. 25.10.2007 - 8 AZR 593/06, NZA 2008, 223). |
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