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Änderungen im Insolvenzplanverfahren |
Durch das ESUG gab es auch erhebliche Änderungen, die das Insolvenzplanverfahren gemäß §§ 217 ff betreffen.
Es gibt jetzt ua. die Möglichkeit der Umwandlung von Forderungen in Anteils- bzw Mitgliedschaftsrechte gemäß § 225a InsO.
Die Vorteile des neuen Insolvenzplanverfahrens erläutern wir gerne. kulzer@pkl.com |
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