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Insolvenzrecht A bis Z
Änderungen im Insolvenzplanverfahren
Durch das ESUG gab es auch erhebliche Änderungen, die das Insolvenzplanverfahren gemäß §§ 217 ff betreffen.

Es gibt jetzt ua. die Möglichkeit der Umwandlung von Forderungen in Anteils- bzw Mitgliedschaftsrechte gemäß § 225a InsO.



Die Vorteile des neuen Insolvenzplanverfahrens erläutern wir gerne.
kulzer@pkl.com


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11