|
Eigenverwaltung / Vergütung des Sachwalters |
Dem Sachwalter steht nach § 12 Abs.1 InsVV grundsätzlich ein Anteil von 60 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 InsVV zu. Auch für den Sachwalter findet § 3 InsVV (Zuschläge) Anwendung, wenn Tätigkeiten abweichend von den Normalaufgaben verrichtet werden.
|
|
|