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Insolvenzrecht A bis Z
Eigenverwaltung / Vergütung des Sachwalters
Dem Sachwalter steht nach § 12 Abs.1 InsVV grundsätzlich ein Anteil von 60 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 InsVV zu.

Auch für den Sachwalter findet § 3 InsVV (Zuschläge) Anwendung, wenn Tätigkeiten abweichend von den Normalaufgaben verrichtet werden.



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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11