Verjährungsbeginn bei Geschäftsführerhaftung
Der BGH hat mit dem Urteil (BGH, 15.03.2011 - II ZR 301/09) entschieden, dass die für den Verjährungsbeginn nach § 199 Absatz 1 Nr.2 BGB erforderliche Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände der GmbH nicht durch ihren Geschäftsführer vermittelt werden, wenn dieser selbst Schuldner des Schadenersatzanspruchs der GmbH ist. |