insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Abweisung
Ein Insolvenzantrag kann mangels Zulässigkeit oder mangels Deckung der Verfahrenskosten zurückgewiesen werden. Es wird dann abgewiesen  "mangels Masse".

Es besteht dann gemäß § 23 Abs.1 S.3 GKG i.V.m. § 14 III InsO die Zweitschuldnerhaftung für die Kosten (str), vgl. Frind, ZInsO 20911, 412 oder Marotzke, ZInsO 2011, 841.

Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und sich während des Verfahrens zeigt, dass die Masse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, wird es mangels Masse eingestellt.


zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11