insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Sicherungsabtretung
Eine Sicherungsabtretung liegt vor, wenn zwischen dem Zedenten und dem Zessionar eine Sicherungsabrede besteht, nach der im Fall der Erledigung des Sicherungszwecks die Forderung wieder dem Zedenten zustehen soll. Der Insolvenzverwalter ist nach § 166 Abs. 2 InsO im Fall der Sicherungsabtretung zur Verwertung befugt


zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11