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Antrag / neue Vorgaben des § 13 InsO |
Der Gesetzgeber wollte mehr Sanierungen und mehr Eröffnungen von Insolvenzverfahren, anstelle von Zerschlagungen oder Abweisungen mangels Masse.
Auch besteht nun die verbesserte Möglichkeit der Eigenverwaltung.
Die Anforderungen an die Insolvenzanträge sind gestiegen.
Fachleute müssen kontaktiert werden, um Nachteile zu vermeiden.
Ausführliches unter ZInsO 21/2012 S. 918 ff. oder persönlich bei uns.
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