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Insolvenzrecht A bis Z
Sicherungspool
Sicherungspool / Mustergliederung mit einigen Hinweisen

I. Beteiligte der Vereinbarung und Art der betroffenen Rechte

1. Banken
2. Warenlieferanten, die dieser Vereinbarung beitreten können, vertreten d.d. Treuhänder TL
3. Darstellung der wesentlichen Rechte
a) Eigentumsvorbehalte
b) verlängerte Eigentumsvorbehalte
c) Anwartschaftsrechte
d) (Global)zession Forderungen
e) Sicherungsübereignungen Warenbestand
f) Kaufmännische Zurückbehaltungsrechte
e) Grundsicherheiten mit Zubehörhaftung
f) Sonstige Rechte an den Warenbeständen

II. Relevante Daten

1. Gesellschaftsdaten
2. Geschäftsführer
3. Verfahrensdaten
a) Insolvenzantrag/Antrag auf Eigenverwaltung
b) Zuständiges Insolvenzgericht/Aktenzeichen
c) Vorläufiger Verwalter/Sachwalter

III. Zweck der Vereinbarung und Abgrenzung

Zweck der Vereinbarung ist die Abgrenzung der dargestellten Rechte von Lieferatenen, Banken, Grundpfandgläubiger ua. zum bestmöglichen Schutz der Gläubiger.

Was kann durch die Vereinbarung nicht geregelt bzw. muss ausgeschlossen werden, damit die Vereinbarung nicht unwirksam oder anfechtbar ist:
1. Keine Benachteiliigung Gläubiger
2. Keine Benachteiligung Masse
3. Keine Gläubigerbevorzugung
4. Keine Anfechtbarkeit
5. Kein Schutz vor Masseunzulänglichkeit

IV. Verpflichtung der Gläubiger

1. Mitteilung der Forderung
2. Nachweis der Forderung
3. Nachweis der Sonderrechte in den AGB ua.
4. Verzicht (übergangsweise)

Die beitretenden Gläubiger stimmen einer Fortführung des Geschäftsbetriebs zu und verzichten während der Dauer dieser Vereinbarung jeweils auf die Geltendmachung ihrer individuellen Rechte aller Art und ermächtigen mit ihrem Beitritt  den Treuhänder TL sie zu vertreten.

Der Treuhänder wird ermächtigt/ nicht ermächtigt,
an der Gläubigerversammlung teilzunehmen und die Stimmrechte wahrzunehmen.

Bei Vorlage eines Insolvenzplanes wird der Treuhänder ermächtigt / nicht ermächtigt,
in dem Erörterungs- und Abstimmungxtermin die Zustimmung zum Plan zu erteilen.


V. Beitretende Gläubiger

1. Beitrittsfähigkeit
2. Künftig beitretende Gläubiger
3. Beitrittserklärung

Durch unsere Unterschrift erklären wir den Beitritt zu dieser Vereinbarung.  

VI. Verwertungsvereinbarung

VII. Erlösverteillung

VIII. Maßgebliche Stichtage und Fristen

IX. Gerichtsstand

X. Salvatorische Klausel


Ort, Datum, Unterschriften




Wir stehen bei Fragen und Problemen gerne zur Verfügung.

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
0351 8110233
kulzer@pkl.com





Mu/Kanz/Münch/Anwaltshandb/InsolvenzundSanierung/2012/


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