|
|
| Unternehmergesellschaft/ Sacheinlageverbot |
| Das Sacheinlageverbot nach § 5a Abs.2 S.2 GmbHG gilt für eine den Betrag des Mindestkapitals nach § 5 Abs.1 GmbHG erreichende oder übersteigende Erhöhung des Stammkapitals einer Unternehmergesellschaft nicht, BGH Beschl. vom 19.04.2011 |
|
|