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Unternehmergesellschaft/ Sacheinlageverbot |
Das Sacheinlageverbot nach § 5a Abs.2 S.2 GmbHG gilt für eine den Betrag des Mindestkapitals nach § 5 Abs.1 GmbHG erreichende oder übersteigende Erhöhung des Stammkapitals einer Unternehmergesellschaft nicht, BGH Beschl. vom 19.04.2011 |
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