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Anteilserwerber / Anteilskauf |
Wenn nur noch eine Unternehmenshülle vorliegt in Form eines GmbH- Mantels, so führt die Reaktivierung einer solchen Gesellschaft zur Behandlung wie bei einer wirtschaftlichen Neugründung. Nach der Rechtsprechung des BGH gibt es jedoch keine zeitlich unbegrenzte Verlustdeckungshaftung. Maßgeblich ist die Deckungslücke zwischen dem Gesellschaftsvermögen und Stammkapital im Zeitpunkt der wirtschaftlchen Neugründung. BGH Urteil vom 06.03.2012.
Die Unterbilanzhaftung ist eine auf den Geschäftsanteil rückständige Leistung, für die der Anteilserwerber haftet.
Also Augen auf bei Anteilskauf!
Hermann Kulzer Fachanwalt für Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht
0351 8110233 |
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