|
Unterbilanzhaftung |
Wenn nur noch eine Unternehmenshülle vorliegt in Form eines GmbH- Mantels, so führt die Reaktivierung einer solchen Gesellschaft zur Behandlung wie bei einer wirtschaftlichen Neugründung. Nach der Rechtsprechung des BGH gibt es jedoch keine zeitlich unbegrenzte Verlustdeckungshaftung. Maßgeblich ist die Deckungslücke zwischen dem Gesellschaftsvermögen und Stammkapital im Zeitpunkt der wirtschaftlchen Neugründung, BGH Urteil vom 06.03.2012.
Für die Unterbilanz haftet auch der Anteilserwerber.
Die Unterbilanzhaftung verjährt in 10 Jahren ab wirtschaftlicher Neugründung. |
|
|