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Außergerichtliche Konfliktbeilegung |
Mediation ist ein systematisches freiwilliges Verfahren zur einvernehmlichen Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien (Medianden)sollen mit Unterstützung eines unabhängigen, allparteilichen Mediators, zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, Der Mediator trifft keine autoritären Schlichterspruch oder eine eigene Entscheidung. Er soll nur das Verfahren leiten. Der Mediator hilft, die Interessen und Bedürfnisse herauszufinden. Anders als ein Richter bei einem gerichtlichen Verfahren hilft der Mediator den Parteien, die Angelegenheit entsprechend ihren Bedürfnissen selber im gemeinsamen Zukunftsinteresse in die Hand zu nehmen. Die Mediation eignet sich für Parteien, die ihre Sache nicht in aller Öffentlichkeit sondern einvernehmlich regeln wollen. Durch die Mediation sind Lösungen möglich, die beiden Parteien das Gefühl geben, Gewinner zu sein und keine Verlierer.
Hermann Kulzer Master of Business Administration Fachanwalt für Insolvenzrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsmediator
0351 8110233 kulzer@pkl.com |
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