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Insolvenzrecht A bis Z
Unterkapitalisierung
Mißverhältnis zwischen Eigenkapital und Geschäftsumfang, Eigenkapital und Anlagevermögen, EK und Risiko.

Von materieller Unterkapitalisierung wird gesprochen, wenn das Eigenkapital nicht ausreicht, um den nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit bestehenden, nicht durch Kredite Dritter zu deckenden mittel- oder langfristign Finanzbedarf zu befriedigen


-nicht automatisch Haftung der Gesellschafter
- aber: verstärkte Pflicht zur Überschuldungsprüfung


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11