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Betriebsübergang / Vermeidung / Gestaltungsmöglichkeiten |
- Keine Übernahme wesentlicher Arbeitnehmer
- Übernahme aus verschiedenen Organisationseinheiten
- Übernahme von Arbeitnehmern aus Transfergesellschaften
- Stilllegung des Unternehmens oder von Teilen
- Veränderung des Unternehmenszwecks
- Veränderung des Verwendungszwecks der Betriebsmittel
- Veränderung der Aufgaben der Arbeitnehmer
- Veränderung der bisherigen Organisationsstruktur
- Verwirkung der Rechte der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem § 613 a BGB durch einzelne Maßnahmen
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Weiterführende Hinweise im Tagungsband des 14. Leipziger Insolvenzrechtstags 2013. |
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