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Insolvenzrecht A bis Z
Betriebsübergang / Vermeidung / Gestaltungsmöglichkeiten
  • Keine Übernahme wesentlicher Arbeitnehmer
  • Übernahme aus verschiedenen Organisationseinheiten
  • Übernahme von Arbeitnehmern aus Transfergesellschaften
  • Stilllegung des Unternehmens oder von Teilen
  • Veränderung des Unternehmenszwecks
  • Veränderung des Verwendungszwecks der Betriebsmittel
  • Veränderung der Aufgaben der Arbeitnehmer
  • Veränderung der bisherigen Organisationsstruktur
  • Verwirkung der Rechte der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem § 613 a BGB durch einzelne Maßnahmen

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Weiterführende Hinweise im Tagungsband des 14. Leipziger Insolvenzrechtstags 2013.



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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11