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Insolvenzrecht A bis Z
Doppelnützige Treuhand
Die doppelnützige Treuhand wird von manchen Banken und Sanierungsfachleuten im Falle von Krisensituationen eingesetzt.
Die Bank drängt darauf, dass alle Rechte als Gesellschafter an eine Treuhandgesellschaft übertragen werden (Treuhänder GmbH).
Diese ist dann der Bank und dem Schuldner gegenüber verpflichtet.
Sinn der Konstruktion ist es danach Käufer zu suchen für die Gesellschaft:
Findet man Käufer lassen sich die Anteile schnell und einfach übertragen, der bisherige Gesellschafter kann es nicht mehr bekämpfen.

Nach Auffassung von Römermann kann der Treuhänder GmbH keine Rechtsdienstleistungen erbringen; er läge daher ein Verstoß gegen das RDG vor. Die Folgen wären/sind fatal.
Die doppelnützige Treuhand ist daher mit großer Vorsicht zu empfehlen.

Stand: Febr. 2012


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