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Sanierungserlass |
Bis 1997 waren Sanierungsgewinne steuerfrei. Ab 1998 ist der Sanierungsgewinn grundsätzlich steuerpflichtig. Ein Sanierungsgewinn entsteht, wenn Gläubiger zur Sicherung des Fortbestands des Unternehmens (teilweise) auf ihre Forderungen verzichten.
Vgl. Priebe in ZInsO 2011, 467, 475.
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