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Beteiligungserwerb / Verlustvorträge |
Bisher ist ein Beteiligungserwerb unschädlich, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen:
- Erwerb zum Zwecke der Sanierung
- Drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs
- Erhalt der wesentlichen Betriebsstrukturen
- Betriebsvereinbarung mit Arbeitsplatzregelung
- Erhalt von 80 % der Arbeitsplätze in den ersten 5 Jahren nach Beteiligungserwerb oder
- Zuführung von wesentlichem Betriebsvermögen innerhalb von 12 Monaten
vgl. Römermann Insolvenzrecht für Gesellschaftsrechtler Stand 2/2013
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