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Insolvenzrecht A bis Z
Beteiligungserwerb / Verlustvorträge
Bisher ist ein Beteiligungserwerb unschädlich, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen:
  • Erwerb zum Zwecke der Sanierung
  • Drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs
  • Erhalt der wesentlichen Betriebsstrukturen
  • Betriebsvereinbarung mit Arbeitsplatzregelung
  • Erhalt von 80 % der Arbeitsplätze in den ersten 5 Jahren nach Beteiligungserwerb oder
  • Zuführung von wesentlichem Betriebsvermögen innerhalb von 12 Monaten

    vgl. Römermann Insolvenzrecht für Gesellschaftsrechtler
    Stand 2/2013


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11