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Insolvenzrecht A bis Z
Treuepflicht
Es besteht eine allgemeine gesellschaftsrechtliche Treuepflicht der Gesellschafter der GmbH und der übrigen Gesellschafter zur Mitwirkung an allen Maßnahmen, die zur Erhaltung der GmbH erforderlich sind:
  • Kapitalerhöhung
  • vereinfachte  Kapitalerhöhung
  • Aufnahme neuer Gesellschafter im Wege der Kapitalerhöhung
  • Forderungsverzicht
  • Rangrücktritt

Über weitere Möglichkeiten und Pflichten beraten wir Sie gerne persönlich.


Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
kulzer@pkl.com


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11